Freiheitsrechte auch bei Veranstaltungen wahren

Freiheitsrechte auch bei Veranstaltungen wahren

Wolfsburg, 26.08.2025

Pressemitteilung
Freiheitsrechte auch bei Veranstaltungen wahren – Antrag zur Sicherstellung der öffentlichen Nutzung des Allerparks
Die PUG Fraktion bringt in den Rat der Stadt Wolfsburg einen Antrag ein, der die Grundrechte der Bürgerschaft im Allerpark auch während großer Veranstaltungen, wie z.B. dem Seefest schützen soll.  
„Der Allerpark ist öffentlicher Raum und gehört der Bürgerschaft. Niemand darf gezwungen sein, sich für die bloße Nutzung des Rundwegs Taschenkontrollen, Leibesvisitationen oder gar der Abgabe von Wasserflaschen zu unterziehen“, erklärt Andreas Klaffehn, Fraktionssprecher und Vorsitzender des Ausschusses für Bürgerdienste und meint weiter: „Sicherheitskontrollen zur Gefahrenabwehr sind notwendig und unbestritten. Aber sie dürfen nicht dazu missbraucht werden, Bürgerinnen und Bürger in ihrer alltäglichen Nutzung des Parks einzuschränken oder ihnen die Mitnahme von alkoholfreien Getränken und üblicher Wegzehrung zu verwehren.“
Mit dem Antrag soll künftig verbindlich festgeschrieben werden, dass zentrale Wege und Anlagen im Allerpark – wie der Rundweg um den Allersee – auch während Veranstaltungen frei zugänglich bleiben und nicht vollständig in umzäunte und kontrollierte Veranstaltungsflächen integriert werden. Einschränkungen dürfen nur dann erfolgen, wenn zwingende sicherheitsrechtliche Gründe vorliegen und diese verhältnismäßig sind.
„Die Beschwerden aus der Bürgerschaft sind eindeutig“, so Detlef Barth, Fraktionsgeschäftsführer der PUG-Fraktion. „Die Menschen akzeptieren Sicherheit – aber keine unnötigen Grundrechtseinschränkungen. Die Stadt hat die Pflicht, den öffentlichen Charakter des Allerparks zu wahren.“
Mit dem Antrag reagiert die PUG auf diese Kritik. „Wir wollen, dass Wolfsburg lebendige und sichere Veranstaltungen hat – aber immer im Einklang mit den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger“, betonen die Unabhängigen.