Beschlussvorschlag A 2025/0322
Die PUG-Fraktion beantragt:
Der § 3 Rechte und Pflichten
(1) Der Ehrenbürgerin/dem Ehrenbürger steht das Recht zu, sich als Ehrenbürgerin/Ehrenbürger zu bezeichnen.
Wird wie folgt ergänzt:
Politische Neutralität und Überparteilichkeit sind prägende Elemente der Ehrenwürde.
Begründung
Die Ergänzung soll die Würde und Integrität der Ehrenbürgerschaft schützen. Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger repräsentieren die Stadt Wolfsburg und stehen symbolisch für ihre Werte, ihre Geschichte und das Gemeinwohl aller Bürgerinnen und Bürger. Die Ehrenbürgerwürde ist untrennbar mit der Person verbunden.
Die ausdrückliche Verankerung der politischen Neutralität soll sicherstellen, dass die Auszeichnung unabhängig von parteipolitischen Auseinandersetzungen Bestand hat und die Stadt Wolfsburg überparteilich repräsentiert. Diese Regelung schützt die geehrten Personen zudem vor einer möglichen politischen Vereinnahmung oder dem Eindruck, sie handelten im Interesse einer bestimmten Partei oder Gruppierung.
Gerade in politisch aufgeheizten Zeiten oder Wahljahren trägt eine solche Ergänzung dazu bei, das öffentliche Vertrauen in die Ehrenbürgerschaft zu stärken und die damit verbundene Würde langfristig zu bewahren. Die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit bleibt hiervon unberührt. Die Ergänzung bezieht sich auf jede Nutzung der Ehrenbezeichnung, Ehrenbürgerwürde oder der Person, sei es durch die geehrte Person selbst oder durch Dritte, zur Unterstützung von Parteien, Kandidat*innen oder Wahlkampfmaßnahmen.
