Beschlussvorschlag A 2025/0317
Die PUG-Fraktion beantragt:
- In die Entschädigungssatzung der Stadt Wolfsburg wird eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Stadtteilbibliotheken aufgenommen und geregelt.
- Für Einsätze ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in den Stadtteilbibliotheken wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 Euro pro Einsatz gezahlt. Die Zahlungen sind auf maximal 30,00 Euro pro Monat begrenzt.
Begründung
Mit der Entscheidung, Stadtteilbibliotheken künftig auch durch den Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer zu unterstützen, übernehmen Bürgerinnen und Bürger eine originär städtische Aufgabe. Sie tragen damit maßgeblich dazu bei, dass die Stadt Wolfsburg trotz knapper Kassen und Personalmangel das Angebot in den Stadtteilen aufrechterhalten kann. Ohne dieses Engagement müsste die Stadt erheblich höhere Personalkosten aufwenden.
Die ehrenamtlich Tätigen sind eingewiesen, nehmen regelmäßig an Teambesprechungen teil und erbringen einen wertvollen Beitrag für die Bildungs- und Kulturinfrastruktur der Stadt. Dieses Engagement soll nicht dem Gelderwerb dienen, jedoch darf es auch nicht dazu führen, dass den Engagierten Nachteile – insbesondere durch Fahrtkosten und wiederholte Einsätze – entstehen.
Eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung birgt die Gefahr, dass ungleiche Einsatzzeiten nicht berücksichtigt werden. Daher erscheint eine hybride Lösung angemessen: Eine einsatzbezogene Aufwandsentschädigung von 10 Euro, gedeckelt auf 30 Euro im Monat. Dieses Modell orientiert sich an bestehenden Regelungen (z. B. bei beratenden Mitgliedern) und gewährleistet eine gerechte, transparente und einfache Handhabung.
Die ehrenamtlich Tätigen in den Stadtteilbibliotheken stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis, jedoch in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art zur Stadt Wolfsburg.
Grundlage hierfür ist § 44 NKomVG in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltungspraxis zum öffentlich-rechtlichen Ehrenamtsverhältnis.
Dieses Verhältnis ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
– Tätigkeit im Auftrag und unter Koordination der Stadt,
– organisatorische Einbindung in den Dienstbetrieb,
– Fehlen eines vermittelnden Trägers oder Vereins,
– Verantwortlichkeit der Stadt für Einweisung, Einsatz und Fürsorge.
Mit der Aufnahme in die Entschädigungssatzung, z.B. in § 9 als Buchstabe g), wird das bürgerschaftliche Engagement nicht nur wertgeschätzt, sondern auch rechtlich abgesichert. Gleichzeitig wird sichtbar, dass die Stadt Wolfsburg Verantwortung übernimmt für diejenigen, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge tatkräftig unterstützen.
