A 2025/0272 Bebauungsplan „Feuerwehr Heiligendorf“

Die PUG-Fraktion beantragt:

die Vorlage V 2025/1122 (Bebauungsplan „Feuerwehr Heiligendorf“ im Ortsteil Heiligendorf der Stadt Wolfsburg – Aufstellungsbeschluss -) wie folgt zu ändern:

Die für die Entwicklung des Feuerwehrstandortes potentiell zur Verfügung stehende Fläche beträgt, nach Abzug erforderlicher Erschließungsflächen und einer einzuhaltenden Bauverbotszone entlang der Landesstraße ca. 0,7 ha. Diese Grundstücksfläche wird um 1.800 m² von 0,7 ha auf dann 0,88 ha erweitert.

Begründung

Die freiwillige Feuerwehr als zukünftigen Nutzer des Feuerwehrhauses, ist der Meinung, dass die geplante Grundstücksgröße von rund 7.000 m² für die Zukunft nicht ausreichend ist.

Eine zukunftsfähige Feuerwehrplanung ist Voraussetzung für eine funktionierende Feuerwehr auch für kommende Herausforderungen. Was die vor uns liegenden Jahrzehnte mit sich bringen, wissen wir nicht. Jedoch sind wir alle an dieser Stelle gefordert, eine zukunftsorientierte Haltung einzunehmen und eine Planung vorausschauend anzuschieben.

In der Sitzung des Ortsrates Hattorf/Heiligendorf am 11.03.2025 wurde bereits über eine Flächenvergrößerung diskutiert, da die „20m-Bauverbotszone“ auf einer Länge von 90m entlang der L 294 zu besagtem Verlust von 1.800 m² führt. Eine durch die Verwaltung angeregte bzw. vorgeschlagene Nutzung als Übungsplatz wurde als nicht praktikabel eingestuft, da u.a. der Verkehrslärm störend auf die Übungen einwirkt und ein Üben gerade im Kinder- und Jugendbereich sehr erschwert.

Dass die Freiwillige Feuerwehr für ihre Arbeit einen Übungsplatz für alle Abteilungen der Feuerwehr benötigt, steht außer Frage. Für die Kinder- und Jugendfeuerwehr ist dieser Platz direkt am Feuerwehrhaus aber besonders wichtig. Auf einen anderen Platz auszuweichen, kostet viel Zeit in der Vor- und Nachbereitung durch die Betreuerinnen und Betreuer. Die Feuerwehr steht in Konkurrenz zu anderen Institutionen, Vereinen und sonstigen Freizeitangeboten. Sie muss den Kindern und Jugendlichen gute Rahmenbedingungen bieten, um sie für den Dienst in Freiwillige Feuerwehr zu begeistern und auf längere Sicht zu halten.

Als künftige Nutzer des Feuerwehrhauses haben sich die Kameradinnen und Kameraden aus ihrer Sicht konkrete Gedanken dazu gemacht.

Für den Außenbereich (Zufahrt, Parklätze, Übungsplatz, Platz vor der Fahrzeughalle, Grillplatz) und das Erdgeschoss (Fahrzeughallen, Umkleideräume, WC und Duschen, Lagerräume, Raum Abschnittsführungsstelle, Gefahrstofflager, Kompressorraum, Hausanschlussraum, Heizungsraum, Raum großer Stromerzeuger etc.) werden rund 5.000 m² benötigt. Die Auflistung ist nicht vollumfänglich.

Es handelte sich nur um den Flächenbedarf im Außenbereich und Erdgeschoss. Viele Flächen sind durch Richtlinien und Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse vorgegeben.

Hinzu kommt der Flächenbedarf im Obergeschoss für zum Beispiel Unterrichtsräume, Büros, Küche, Raum Kinder- und Jugendfeuerwehr, etc.

In eine Gesamtbetrachtung fällt auch, dass die Entwicklungen im Ort durch die Baugebiete Krummer Morgen, Wendeberg II, Altenheim, Hospiz, Kindergärten und Schule, ebenso wie die Erweiterung des Gewerbegebietes Heinenkamp, berücksichtigt werden müssen.

Platzbedarf Jugendfeuerwehr:

  •          Bundeswettbewerb der Deutschen Jugendfeuerwehr, A-Teil (Einsatzübung)

45 m Länge und 20 m Breite = 900 m²

  •          Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr (höchste Auszeichnung für die Jugendlichen kurz vor dem Übertritt zur Einsatzabteilung)

130 m Länge und 12 m Breite = 1.560 m²

  •          Platz für Sport und Spiel
  •          Geschicklichkeits-Übungen
  •          Platz für Gemeinschaftszelte (Erlebnisse schaffen!)
  •          Lagerfeuer (Erlebnisse schaffen!)

Platzbedarf Kinderfeuerwehr:

  •          Brandschutzerziehung
  •          Bewegungsspiele im Freien
  •          Geschicklichkeitsspiele
  •          Schläuche rollen
  •          Platz für Gemeinschaftszelte (Erlebnisse schaffen!)
  •          Feuerschale und Stockbrot (Erlebnisse schaffen!)

Auf der Fläche direkt an der Landstraße (L 294) einen Übungsplatz zu planen, ist aus Sicht der Feuerwehr nicht sinnvoll.

  •          Nach Abzug der Flächenbedarfe für die Grundstückszufahrt und Ausfahrt ist die Fläche zu klein.
  •          Verkehrslärm durch die Landstraße
  •          Allgemeine Verkehre direkt am Übungsplatz.
  •          Ankommende Pkw´s und abrückende Feuerwehrfahrzeuge bei Alarm

Für die Feuerwehr kommt nur eine Übungsfläche hinter dem zukünftigen Feuerwehrhaus Richtung Norden in Betracht.

Da die Grundstücksfläche nördlich des geplanten Feuerwehrgrundstücks bereits der Stadt Wolfsburg gehört, ist eine Flächenerweiterung von lediglich 20 m ohne weiteres möglich und wie bereits ausführlich dargelegt auch sehr sinnvoll, um sich zukunftsorientiert aufzustellen und nicht bereits bei der Planung „zu klein“ zu denken.