Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene – Mitbestimmung oder Beschäftigungstherapie?
1. Demokratie beginnt mit der Wahl, aber sie endet dort nicht
Alle vier oder fünf Jahre gehen wir zur Wahl. Wir machen unser Kreuz und entscheiden damit, wer uns im Rat, im Land, im Bund oder in Europa vertreten soll.
Damit endet Demokratie aber nicht.
Gerade auf kommunaler Ebene betrifft Politik unseren Alltag unmittelbar. Es geht um Schulen, Straßen, Spielplätze, Schwimmbäder, Busverbindungen, Müllabfuhr, Abwasser, Stadtentwicklung, Kultur, Vereine, öffentliche Plätze und viele andere Dinge, die wir jeden Tag erleben.
Demokratie darf deshalb nicht bedeuten, dass der Bürger kommunal alle fünf Jahre ein Kreuz macht und anschließend fünf Jahre lang zuschaut.
Demokratie ist mehr als Kreuze machen.
Aber Demokratie bedeutet gleichzeitig auch nicht, dass jeder Bürger über jede einzelne Entscheidung selbst abstimmen muss.
Dazwischen liegt das eigentliche Wesen einer funktionierenden Demokratie, gerade auf kommunaler Ebene.
2. Der Bürger ist mehr als ein Wähler
Der Bürger ist nicht Zuschauer der Demokratie. Er ist ihr Souverän.
Das bedeutet: Bürger müssen die Möglichkeit haben, sich einzubringen, Fragen zu stellen, Kritik zu äußern und bei wichtigen Entscheidungen mitzureden. Gerade dort, wo Entscheidungen das unmittelbare Lebensumfeld betreffen, kann Bürgerbeteiligung wertvoll sein.
Wer wohnt schon näher an einem Spielplatz als die Familien, die ihn täglich nutzen? Wer kennt die Probleme eines Ortsteils besser als die Menschen, die dort leben? Wer weiß besser, wo es auf einem Schulweg gefährlich wird als die Eltern und Kinder, die diesen Weg jeden Morgen zurücklegen?
Politik sollte dieses Wissen nutzen.
Aber Bürgerbeteiligung bedeutet nicht, dass am Ende jeder mit allem einverstanden sein muss.
Beteiligung ist nicht dasselbe wie Einstimmigkeit.
3. Aber nicht jeder kann über alles entscheiden
Eine Demokratie braucht Beteiligung. Sie braucht aber auch Entscheidungen. Deshalb wählen die Bürgerinnen und Bürger Vertreter in den Rat. Diese Menschen erhalten ein Mandat und damit auch Verantwortung.
Es wäre ein Missverständnis von Demokratie, wenn jede Entscheidung immer wieder an die gesamte Bürgerschaft zurückgegeben würde.
Der Rat muss entscheiden. Ob er will oder nicht.
Das gilt auch dann, wenn eine Entscheidung schwierig ist, wenn unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen oder wenn es keine Lösung gibt, mit der alle zufrieden sind.
Bürgerbeteiligung kann Entscheidungen besser machen. Sie darf aber nicht dazu führen, dass politische Verantwortung am Ende niemand mehr übernimmt.
Wer gewählt ist, muss auch entscheiden.
4. Bürgerbeteiligung ist keine Beschäftigungstherapie
Bürgerbeteiligung ist sinnvoll, wenn sie etwas bewirken kann. Sie wird unsinnig, wenn die Entscheidung längst gefallen ist und anschließend noch ein Workshop veranstaltet wird, damit es nach Beteiligung aussieht.
Bürgerinnen und Bürger merken sehr schnell, ob ihre Meinung tatsächlich gefragt ist oder ob sie lediglich angehört werden sollen.
Deshalb gilt für uns:
Beteiligung muss ehrlich und kritisch sein. Wenn noch verschiedene Möglichkeiten bestehen, muss das auch gesagt werden.
Wenn bestimmte Dinge rechtlich, finanziell oder tatsächlich nicht möglich sind, muss man das ebenfalls offen erklären.
Und wenn die Entscheidung am Ende anders ausfällt, als von einzelnen Bürgern gewünscht, gehört auch das zur Demokratie.
Beteiligung bedeutet nicht, dass jeder Wunsch erfüllt wird. Beteiligung bedeutet, dass Wünsche, Erfahrungen und Argumente tatsächlich in die Entscheidungsfindung einfließen.
5. Beteiligung darf nicht überfordern
Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligen, tun das in der Regel freiwillig, neben Beruf, Familie und ihrem sonstigen Leben.
Das gilt ganz besonders für ehrenamtliche Ortsratsmitglieder und Stadtratsmitglieder.
Beteiligung muss deshalb gut organisiert und zeitlich überschaubar sein. Es kann nicht der Anspruch sein, Bürgerinnen und Bürger durch immer neue Workshops, Arbeitsgruppen und Sitzungen dauerhaft in kommunale Planungsprozesse einzubinden.
Bürgerbeteiligung bedeutet nicht, dass Bürger die Arbeit der Verwaltung übernehmen.
Die Verwaltung hat die Aufgabe, ein Vorhaben fachlich vorzubereiten, rechtliche Rahmenbedingungen zu prüfen, Kosten zu ermitteln und unterschiedliche Möglichkeiten aufzuzeigen.
Die Bürger können dazu ihre Erfahrungen, Wünsche und Vorstellungen einbringen.
Wenn beispielsweise ein neuer Spielplatz geplant wird, können Kinder, Eltern, Anwohner und Ortsratsmitglieder wichtige Hinweise geben. Den Spielplatz vollständig zu planen, Kosten zu berechnen, Genehmigungen zu prüfen und das Verfahren zu organisieren, bleibt aber Aufgabe der Verwaltung.
Sonst wird aus Beteiligung schnell kostenlose Verwaltungsarbeit.
Wir wollen den Bürger ernst nehmen – aber wir wollen ihn nicht zum kostenlosen Verwaltungsmitarbeiter machen. Beteiligung braucht deshalb klare Rollen, ein klares Ziel und einen überschaubaren Zeitrahmen.
Und manchmal braucht sie nach einem guten Gespräch auch einfach ein Ende.
6. Wer laut ist, wird gehört – wer leise ist, hat aber auch Ideen
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass Bürgerbeteiligung vor allem diejenigen erreicht, die besonders laut, besonders organisiert oder besonders hartnäckig sind.
Das ist nicht automatisch der Bürgerwille.
Wer zu einer Bürgerversammlung kommt, einen Leserbrief schreibt, eine Bürgerinitiative gründet oder in sozialen Medien besonders aktiv ist, hat deshalb nicht automatisch die Mehrheit hinter sich.
Umgekehrt bedeutet Schweigen auch nicht Zustimmung.
Es gibt viele Menschen, die sich nicht an jeder Diskussion beteiligen wollen oder können. Sie haben trotzdem Interessen, Vorstellungen und Ideen.
Deshalb darf Politik nicht nur auf diejenigen reagieren, die am lautesten auftreten.
Wer laut ist, wird gehört. Wer leise ist, hat aber auch Ideen.
Eine gute Beteiligung muss deshalb versuchen, unterschiedliche Gruppen zu erreichen, nicht nur diejenigen, die ohnehin schon politisch aktiv sind.
7. Die digitale Öffentlichkeit – wenn Lautstärke zur Wahrheit wird
Zur heutigen Demokratie gehören auch die sozialen Medien.
Sie bieten große Chancen. Informationen können schnell verbreitet werden, Bürger können unmittelbar reagieren und politische Diskussionen erreichen Menschen, die sich sonst vielleicht gar nicht mit einem Thema beschäftigen würden.
Aber genau darin liegt auch eine Gefahr.
Im Internet kann grundsätzlich jeder zu allem etwas schreiben. Ob jemand über ein Thema seit Jahrzehnten forscht oder zum ersten Mal davon gehört hat, spielt für die Möglichkeit, einen Kommentar abzugeben, zunächst keine Rolle.
Ein Kommentar wird nicht dadurch richtig, dass er hundertmal geteilt wird.
Und ein Shitstorm ist noch lange kein Bürgerwille.
Fake News, verkürzte Darstellungen, aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen oder gezielt verbreitete Falschinformationen können innerhalb kürzester Zeit ein Meinungsbild erzeugen. Dabei ist häufig gar nicht mehr erkennbar, woher eine Information ursprünglich stammt und ob sie überhaupt stimmt.
Das kann gerade auf kommunaler Ebene problematisch werden. Denn kommunale Mandatsträger sind keine anonymen Politiker in einem fernen Parlament.
Sie leben in der Stadt, über deren Entwicklung sie entscheiden. Viele von ihnen arbeiten ehrenamtlich und investieren ihre Freizeit in diese Aufgabe.
Wenn jemand deshalb damit rechnen muss, nach jeder klaren politischen Aussage persönlich angegriffen zu werden, kann das dazu führen, dass Menschen irgendwann lieber gar keine klare Meinung mehr äußern. Das wäre für eine Demokratie fatal.
Eine Demokratie braucht den offenen Streit über Sachfragen. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Menschen aus Angst vor einem digitalen Pranger schweigen.
Dabei müssen wir auch unterscheiden, wer tatsächlich von einer kommunalen Entscheidung betroffen ist.
Ein Bürger aus Wolfsburg, dessen Schule, Straße, Schwimmbad oder Stadtteil unmittelbar betroffen ist, hat selbstverständlich ein besonderes Interesse an einer kommunalen Entscheidung.
Ein Kommentar aus einer anderen Stadt kann trotzdem interessant sein. Er ist aber nicht automatisch Ausdruck der Wolfsburger Bürgermeinung.
Auch die Zahl der Kommentare sagt nicht automatisch etwas über die Größe einer Zustimmung oder Ablehnung aus.
Vielleicht schreiben 500 Menschen einen Kommentar.
Vielleicht lesen 50.000 Menschen einen Beitrag und schreiben überhaupt nichts.
Vielleicht kommen die lautesten 100 Kommentare sogar überwiegend von Menschen, die mit der konkreten kommunalen Entscheidung gar nichts zu tun haben.
Digitale Lautstärke ist deshalb nicht dasselbe wie demokratische Legitimation.
Das bedeutet nicht, dass soziale Medien schlecht sind.
Im Gegenteil: Sie können ein wichtiges Instrument demokratischer Kommunikation sein.
Aber wir müssen lernen, mit ihnen demokratisch umzugehen. Quellen prüfen. Behauptungen hinterfragen.
Andere Meinungen aushalten.
Und vor allem: Nicht jede digitale Empörung mit dem tatsächlichen Willen der Bevölkerung verwechseln.
Denn Demokratie lebt vom Austausch von Argumenten, nicht davon, wer den größten Shitstorm organisieren kann.
Wer Demokratie stärken will, muss deshalb auch die Fähigkeit stärken, zwischen Information, Meinung und gezielter Stimmungsmache zu unterscheiden.
8. Der Bürger hat auch eine Verantwortung
Demokratie bedeutet nicht nur, dass der Bürger gehört wird.
Demokratie bedeutet auch, dass der Bürger bereit ist, hinzuhören.
Wer Bürgerbeteiligung fordert, kann nicht gleichzeitig erwarten, dass Politik und Verwaltung jede Entscheidung immer nur dann erklären müssen, wenn sie den eigenen Vorgarten, die eigene Straße oder die eigene Ausfahrt betrifft.
Ein Bürger ist nicht nur Betroffener.
Er ist auch Staatsbürger und damit Teil der Gemeinschaft.
Das bedeutet auch eine gewisse Pflicht zur Aufmerksamkeit.
Natürlich ist es verständlich, dass Menschen besonders aufmerksam werden, wenn eine Entscheidung unmittelbare Auswirkungen auf das eigene Leben hat. Wenn die Straße vor dem eigenen Haus gesperrt wird, ein Parkplatz wegfällt oder die Müllabfuhr plötzlich nicht mehr wie gewohnt funktioniert, interessiert man sich sehr schnell für Kommunalpolitik.
Aber Demokratie funktioniert nicht nach dem Prinzip: Was mich nicht betrifft, interessiert mich nicht.
Das zeigt sich beispielsweise bei Windkraftanlagen, Freiflächen-Photovoltaik oder größeren Infrastrukturprojekten. Solange eine solche Anlage irgendwo in der Stadt oder im Umland geplant wird, ist das Interesse häufig überschaubar. Sobald sie aber in unmittelbarer Nähe des eigenen Hauses entstehen soll, werden Bürgerinitiativen gegründet und Beteiligungsmöglichkeiten eingefordert.
Das ist legitim. Jeder darf seine eigenen Interessen vertreten.
Aber demokratische Verantwortung endet nicht an der eigenen Grundstücksgrenze.
Wer Beteiligung einfordert, sollte deshalb auch bereit sein, sich mit den Interessen anderer auseinanderzusetzen. Nicht jede Entscheidung kann für jeden angenehm sein. Manchmal muss eine Gemeinschaft Entscheidungen treffen, von denen Einzelne unmittelbar betroffen sind, die aber aus Sicht der politischen Mehrheit dem Gemeinwohl dienen.
Demokratie bedeutet deshalb nicht nur: Ich darf meine Interessen vertreten.
Sie bedeutet auch: Ich muss die Interessen der anderen zur Kenntnis nehmen. Das ist keine Einbahnstraße.
Politik und Verwaltung müssen die Bürger ernst nehmen und ihnen echte Beteiligungsmöglichkeiten geben.
Die Bürger müssen diese Möglichkeiten aber auch nutzen und zwar nicht nur dann, wenn sie persönlich betroffen sind.
Und vielleicht liegt darin eine der größten Gefahren für unsere Demokratie: Wir nehmen sie als selbstverständlich hin.
Demokratische Wahlen, freie Meinungsäußerung, politische Beteiligung und die Möglichkeit, Entscheidungen zu kritisieren, gehören für uns zum Alltag.
So wie Wasser aus dem Hahn kommt, wenn wir ihn aufdrehen.
Wir denken kaum darüber nach, solange es da ist.
Erst wenn es nicht mehr da ist, merken wir, was uns fehlt.
Bei der Demokratie ist es nicht anders.
Ihre Bedeutung erkennen wir möglicherweise erst dann wirklich, wenn sie nicht mehr selbstverständlich ist.
Deshalb gehört zur Demokratie auch die Verantwortung, sie nicht nur zu nutzen, wenn es um die eigenen Interessen geht, sondern sie im Alltag ernst zu nehmen, sich zu informieren und sich einzumischen.
Eine lebendige Demokratie braucht deshalb beides: das Recht, sich einzumischen, und die Bereitschaft, sich zu interessieren.
9. Bürgerwille ist nicht gleich Bürgermeinung
Wenn wir über Bürgerbeteiligung sprechen, müssen wir außerdem unterscheiden.
Eine einzelne Bürgermeinung ist nicht automatisch der Bürgerwille.
Eine Online-Umfrage ist keine Wahl.
Eine Bürgerversammlung ist kein Bürgerentscheid.
Ein Bürgerentscheid ist wiederum etwas anderes als eine Entscheidung des gewählten Rates.
Alle diese Formen haben ihre Berechtigung. Aber sie haben nicht dieselbe demokratische Funktion und nicht dieselbe rechtliche Wirkung.
Deshalb sollten wir nicht so tun, als gäbe es immer nur einen eindeutig feststellbaren „Bürgerwillen“.
In einer Stadt leben unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Interessen.
Demokratie besteht gerade darin, diese Unterschiede auszuhalten und daraus am Ende eine Entscheidung zu entwickeln.
10. Wo endet Verwaltungshandeln und wo beginnt Politik?
Auch diese Frage ist für eine funktionierende kommunale Demokratie entscheidend.
Nicht alles, was die Stadt tut, ist Politik.
Aber auch nicht alles, was die Verwaltung tut, ist unpolitisch.
Wenn beispielsweise ein städtischer Dienst eine alltägliche Leistung organisiert, ist das zunächst Verwaltungshandeln.
Wenn der Rat dagegen entscheidet, ob eine solche Leistung angeboten wird, welche Ziele damit verfolgt werden, welche Prioritäten gelten oder wie ein Angebot grundlegend verändert werden soll, ist das eine politische Entscheidung.
Die Verwaltung bereitet vor und setzt um.
Der Rat legt die politischen Ziele fest und trägt dafür die Verantwortung.
Politik gibt die Richtung vor. Verwaltung setzt sie um.
Natürlich gibt es dazwischen Graubereiche.
Genau deshalb ist es wichtig, die Rollen nicht gegeneinander auszuspielen.
Eine leistungsfähige Verwaltung braucht politische Leitplanken. Ein handlungsfähiger Rat braucht gleichzeitig eine professionelle Verwaltung, die Entscheidungen fachlich vorbereitet.
11. Der Rat darf sich nicht selbst entmachten
Bürgerbeteiligung darf deshalb auch nicht dazu führen, dass sich der Rat seiner eigenen Verantwortung entledigt.
„Das müssen die Bürger entscheiden“ kann nicht die Standardantwort auf jede schwierige politische Frage sein.
Wer gewählt wurde, muss Entscheidungen treffen.
Das bedeutet nicht, dass der Rat Bürgermeinungen ignorieren soll.
Im Gegenteil.
Der Rat sollte wissen, was die Menschen in den Stadtteilen denken, welche Probleme sie sehen und welche Vorstellungen sie haben.
Aber am Ende muss jemand Verantwortung übernehmen.
Beteiligung stärkt demokratische Entscheidungen. Sie ersetzt sie nicht.
12. Demokratie darf keine Endlosschleife werden
Es gibt eine weitere Gefahr:
Aus Beteiligung kann ein Verfahren ohne Ende werden.
Erst gibt es eine Informationsveranstaltung.
Dann einen Workshop.
Dann einen weiteren Workshop.
Dann eine Arbeitsgruppe.
Dann eine zweite Arbeitsgruppe.
Dann wird das Thema erneut vertagt, weil noch jemand beteiligt werden soll.
Irgendwann weiß niemand mehr, was eigentlich noch entschieden werden soll.
Das kann keine gute Demokratie sein.
Beteiligung braucht einen Anfang. Und sie braucht ein Ende.
Natürlich müssen komplexe Entscheidungen sorgfältig vorbereitet werden. Aber sorgfältig bedeutet nicht endlos.
Eine Demokratie muss nicht nur beteiligen.
Sie muss auch entscheiden können.
13. Was kann der Bürger auf kommunaler Ebene überhaupt bewirken?
Gerade auf kommunaler Ebene gibt es viele Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen.
Die Bürger können sich über Vorhaben informieren, Anregungen geben, sich an Beteiligungsverfahren beteiligen, politische Vertreter ansprechen, Bürgerinitiativen gründen oder, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Instrumente wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide nutzen.
Auch die Beteiligung in den Ortsteilen ist von großer Bedeutung.
Gerade dort zeigt sich, ob Demokratie tatsächlich vor Ort ankommt.
Ein Ortsratsbudget kann beispielsweise ermöglichen, dass Entscheidungen über kleinere Maßnahmen näher bei den Menschen getroffen werden, die davon unmittelbar betroffen sind.
Auch digitale Beteiligungsmöglichkeiten können eine sinnvolle Ergänzung sein.
Nicht jeder kann zu einer Sitzung kommen.
Nicht jeder möchte abends an einer Bürgerversammlung teilnehmen.
Digitale Möglichkeiten können deshalb zusätzliche Wege eröffnen, sich einzubringen.
Aber auch hier gilt:
Ein zusätzlicher Beteiligungskanal ist nur dann sinnvoll, wenn aus den eingehenden Beiträgen auch etwas gemacht wird.
14. Die Wahlurne kann mehr
Bürgerbeteiligung muss nicht immer ein zusätzliches großes Verfahren bedeuten.
Wo es rechtlich möglich und organisatorisch sinnvoll ist, sollte auch darüber nachgedacht werden, kommunale Befragungen oder andere zulässige Formen der Bürgerentscheidung mit allgemeinen Wahlterminen zu verbinden.
Die Wahlurne steht ohnehin.
Die Menschen gehen ohnehin wählen.
Warum sollte man diese vorhandene demokratische Infrastruktur nicht stärker nutzen, wenn dadurch zusätzliche Beteiligung ermöglicht und der organisatorische Aufwand begrenzt werden kann?
Natürlich muss dabei immer geprüft werden, welches Instrument rechtlich zulässig und für die jeweilige Fragestellung geeignet ist.
Aber der Grundgedanke ist einfach:
Wenn wir mehr Menschen beteiligen wollen, sollten wir es ihnen möglichst einfach machen.
15. Beteiligung braucht klare Grenzen
Bürgerbeteiligung kann viel leisten.
Sie kann Wissen aus der Bevölkerung nutzbar machen.
Sie kann Konflikte frühzeitig sichtbar machen.
Sie kann Entscheidungen verständlicher machen.
Und sie kann dafür sorgen, dass Menschen sich mit ihrer Stadt stärker identifizieren.
Aber Beteiligung hat auch Grenzen.
Nicht jede Entscheidung kann zur Abstimmung gestellt werden.
Nicht jede Entscheidung liegt überhaupt in der Hand der Kommune.
Viele Aufgaben sind gesetzlich vorgegeben. Andere Entscheidungen unterliegen rechtlichen, finanziellen oder tatsächlichen Grenzen.
Auch das muss ehrlich kommuniziert werden.
Eine Beteiligung, bei der von Anfang an feststeht, dass das Ergebnis gar keine Rolle spielen kann, ist keine gute Beteiligung.
Genauso wenig ist es sinnvoll, Bürger über Dinge entscheiden zu lassen, für die sie rechtlichgar nicht zuständig sind.
Demokratie braucht deshalb nicht nur Beteiligung.
Sie braucht auch Klarheit.
16. Demokratie muss Ergebnisse liefern
Am Ende muss kommunale Demokratie zu Entscheidungen führen.
Menschen erwarten zu Recht, dass ihre Stadt funktioniert.
Ein Bürger möchte wissen, wann ein Spielplatz gebaut wird.
Eine Familie möchte wissen, ob die Schule erweitert wird.
Ein Verein möchte wissen, ob eine Förderung möglich ist.
Ein Ortsteil möchte wissen, ob eine Straße saniert wird.
Beteiligung ist wichtig.
Aber irgendwann muss aus Diskussion Entscheidung werden und aus Entscheidung Umsetzung.
Eine gute Demokratie erkennt man nicht daran, wie viele Sitzungen sie veranstaltet hat.
Man erkennt sie auch daran, ob sie am Ende zu einer Entscheidung kommt.
Deshalb müssen Beteiligungsverfahren einen klaren Zweck, einen klaren Zeitrahmen und ein klares Ende haben.
Nicht jede Entscheidung muss schnell getroffen werden.
Aber jede Entscheidung muss irgendwann getroffen werden.
17. Demokratie, die wir meinen
Die PUG versteht Demokratie auf kommunaler Ebene als Zusammenspiel von Wahl, Beteiligung, Verantwortung und Entscheidung.
Wir wollen Bürgerinnen und Bürger stärker beteiligen, wenn Entscheidungen ihr unmittelbares Lebensumfeld, ihre Heimat und ihre Identifikation mit Wolfsburg betreffen.
Dabei setzt sich die PUG insbesondere dafür ein,
- das Ortsratsbudget weiterzuentwickeln und die Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort zu stärken,
- digitale Beteiligungsmöglichkeiten weiter auszubauen,
- Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen kommunalen Fragestellungen frühzeitig und ehrlich einzubeziehen,
- Bürgerbefragungen und Bürgerentscheide im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten stärker zu nutzen,
- zu prüfen, ob kommunale Befragungen oder andere zulässige Beteiligungsformen nach Möglichkeit mit allgemeinen Wahlterminen verbunden werden können,
- Beteiligungsverfahren mit klaren Zielen, klaren Rollen und überschaubaren Zeitrahmen zu versehen,
- die Verwaltung in ihrer Aufgabe zu belassen, fachliche und rechtliche Grundlagen zu erarbeiten und Verfahren professionell vorzubereiten,
- und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass der Rat seine politische Verantwortung behält und am Ende auch entscheidet.
Wir wollen keine Demokratie, in der Bürger nur alle fünf Jahre ein Kreuz machen.
Wir wollen aber auch keine Demokratie, in der Bürger zu kostenlosen Verwaltungsmitarbeitern werden oder politische Entscheidungen in endlosen Beteiligungsschleifen verschwinden.
Wir wollen eine Demokratie, in der Bürger gehört werden.
Eine Demokratie, in der Politik Verantwortung übernimmt.
Eine Demokratie, in der Verwaltung professionell arbeitet.
Eine Demokratie, in der Beteiligung tatsächlich etwas bewirken kann.
Und eine Demokratie, in der am Ende auch entschieden wird.
Wir wollen keine Demokratie, in der Bürger beschäftigt werden.
Wir wollen eine Demokratie, in der Bürger etwas bewirken können.
Das ist die Demokratie, die wir meinen.
